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Gasanlagen – auf Werksgelände und im öffentlichen Bereich

Auch auf Werksgelände betriebene Gasanlagen und -leitungen, die über das öffentliche Gasnetz versorgt werden, unterliegen als Energieanlagen dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Danach gelten für diese Anlagen die technischen Anforderungen des DVGW-Regelwerkes.

Diese Anlagen bestehen im Allgemeinen aus:

  • dem Anschluss an das öffentliche Gasversorgungsnetz, 
  • den Gas-Druckregel- und Messanlagen der Übergabestation und ggf. weiterer Stationen auf dem Werksgelände, 
  • den Gasleitungen des Werksnetzes und
  • den Gasverbrauchseinrichtungen (z.B. Industrieöfen, Erwärmungsanlagen, Heizungs- und Warmwasseranlagen)

Es ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Großkunden, der für seine Anlagen eigenverantwortlich handelt, den betriebssicheren Zustand der Nieder-, Mittel- und Hochdrucknetze zu erhalten. Dazu gehört eine grundlegende Sorgfalt bei der Planung und dem regelmäßigen und sachgemäßen Sicherheitscheck der gesamten Gasanlage sowie eine schnelle und sachgemäße Behebung von Störungen.

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